Unternehmerwissen
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Die Begriffe Unternehmen, Firma und Betrieb haben zwar eine ähnliche Bedeutung, sind aber nicht synonym. Ein Betrieb ist eine systemunabhängige Wirtschaftseinheit zur Fremdbedarfsdeckung.
Ein Unternehmen kann einen oder mehrere Betriebe haben, mehrere Unternehmen können einen Betrieb auch gemeinschaftlich führen.
Der Firmenbegriff ist durch § 17 Handelsgesetzbuch (HGB) festgelegt und bezeichnet den Namen eines Unternehmens. Umgangssprachlich wird der Begriff „Firma“ meist genutzt, um ein Unternehmen als gesellschaftliche Institution zu beschreiben. Häufig ist mit dem Begriff „Firma“ umgangssprachlich auch das Gebäude gemeint, in dem sich ein Betrieb befindet, und in dem die Leistungserstellung abläuft – die „Betriebsstätte“.
Im Arbeitsrecht wird ein Unternehmen als organisatorische Einheit verstanden, mit welcher der Unternehmer seine wirtschaftlichen oder ideellen Zwecke verfolgt. Ein Unternehmen kann aus einem oder mehreren Betrieben bestehen. Im ersten Fall bezeichnet Unternehmen dann die wirtschaftliche Komponente, während der Betrieb für den arbeitstechnischen Ablauf steht.
Typisierung von Unternehmen
Unternehmen lassen sich nach folgenden Gesichtspunkten unterscheiden:
Nach den Unternehmens-Rechtsformen
Unternehmen in Deutschland (2004) Anzahl
Einzelunternehmen
2.060.000
Gesellschaften mit beschränkter Haftung
452.955
Sonstige Rechtsformen
45.490
Offene Handelsgesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts
259.275
Kommanditgesellschaften
116.630
Genossenschaften
5.470
Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien
7.190
Öffentliche Betriebe
6.025
Die Rechtsform eines Unternehmens umfasst alle gesetzlichen Regelungen, durch die es zur rechtlich fassbaren Einheit wird. Rechtsformen lassen sich anhand einiger zentraler Merkmale unterscheiden. Dazu zählt unter anderem das gesetzlich vorgeschriebene Haftungskapital bei Unternehmensgründung, die Haftungsregelung oder auch die steuerliche Behandlung. Die Rechtsform bestimmt auch, ob ein Unternehmen eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt oder ob ihre Teilhaber als natürliche Personen handeln. Wechselt ein Unternehmen die Rechtsform, spricht man von einer Umwandlung. Dabei sind beispielsweise Auflagen der Kreditgeber, Änderungen der Zahl der Gesellschafter, Änderungen der Steuergesetze oder Änderungen der Unternehmensgröße (durch Wachstum oder Schrumpfung) bedeutende Einflussfaktoren.
Man unterscheidet grundsätzlich privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Rechtsformen, die alle gesetzlich festgelegt sind (einige privatrechtliche Mischformen ausgenommen).
Privatrechtliche Rechtsformen von Unternehmen sind
Einzelunternehmen
Genossenschaften
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Personengesellschaften (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Stille Gesellschaft)
Körperschaften des Privatrechts (Vereine)
Mischformen (Kommanditgesellschaft auf Aktien, AG & Co. KG, GmbH & Co. KG, Doppelgesellschaft)