Unternehmensbewertung
Die Unternehmensbewertung stellt eine Dienstleistung dar und hat die Ermittlung des Wertes von ganzen Unternehmen oder von einzelnen Anteilen daran zum Gegenstand. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Corporate Finance.
Die Besonderheit einer jeden Unternehmensbewertung erwächst regelmäßig daraus, dass Unternehmen oftmals ein komplexes Gebilde darstellen. So gibt es zahlreiche betriebswirtschaftliche Teildisziplinen, die im Rahmen einer jeden Unternehmensbewertung sachgerecht erfasst und abgebildet und letztlich zu einem einzigen monetären Wert verdichtet werden müssen. So sind insbesondere Aspekte der Investitions-, Kapitalmarkt- und Entscheidungstheorie zu berücksichtigen. Darüber hinaus werden Unternehmensbewertungen durch die strategische Unternehmensplanung, das Rechnungswesen und nicht zu letzt durch steuerrechtliche Aspekte beeinflusst.
Anlässe für eine Unternehmensbewertung
Im folgenden sollen die Anlässe für Unternehmensbewertungen erläutert werden. Während Unternehmensbewertungen in ihren Anfängen nahezu ausschließlich der Ermittlung von Kauf- bzw. Verkaufspreisen dienten, haben sich im Laufe der Jahre stetig neue Ermittlungssituationen ergeben. So werden sie heute vor allem auch zum Zwecke der wertorientierten Unternehmensführung (Shareholder Value) und im Rahmen der (internationalen) Rechnungslegung (HGB, IFRS, US-GAAP) durchgeführt. Nachfolgend seien beispielhaft einige wichtige Anlässe genannt:
- „normaler“ Kauf bzw. Verkauf eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils
- Börseneinführung (IPO)
- Firmenverkäufe
- Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft
- Ermittlung von Umtauschverhältnissen im Rahmen von Verschmelzungen (Fusionen)
Gemeinsam ist diesen Anlässen, dass sie alle zu einer Änderung der Eigentumsverhältnisse führen. Darunter ist zu verstehen, dass die Eigentumsrechte hinsichtlicher des Anteils am Unternehmen von einer auf die andere Partei übergehen. Dabei können noch dominierte und nicht dominierte Transaktionen unterschieden werden. Bei einer dominierten Transaktion werden die Eigentumsverhältnisse gegen den Willen einer der beteiligten Parteien verändert. Dies wäre z.B. bei der Enteignung bzw. dem Ausschluß eines missliebigen Gesellschafters aus einer Personengesellschaft der Fall.
Anlässe ohne Änderung der Eigentumsverhältnisse treten in jüngtser Zeit immer öfter auf. Hierbei kann keine dominierte bzw. nicht dominierte Situation vorliegen. Beispielhaft seien zu nennen:
- Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bewertung im Rahmen einer Erbauseinandersetzung
- Bewertungen zum Zwecke der Rechnungslegung (IAS 36 bzw. § 253 HGB)
- Bewertungen zur Ermittlung von Besteuerungsbemessungsgrundlagen
- Bewertungen im Rahmen der wertorientierten Unternehmensführung (Shareholder Value)
Zur Logik von Unternehmenszusammenschlüssen
Unternehmenszusammenschlüsse lassen sich regelmäßig durch bestimmte und wiederkehrende Eigenschaften charakterisieren. Eine kleine Auswahl sei nachfolgend erwähnt:
* Economies of Scale, Economies of Scope, Netzwerkeffekte
* Verfolgung einer Diversifikationsstrategie
* Aufbau von Marktmacht (monopolähnliche Stellung)
* Abbau von Überkapazitäten
* Zerschlagung von i.d.R. wenig rentablen Konglomeraten
Anbieter von Unternehmensbewertungen
- Investmentbanken
- Banken
- Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften
- Unternehmensberatungen
- speziell auf Corporate Finance-Fragen spezialisierte Beratungen
- einzelne Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Je nach Transaktionsvolumen kommen unterschiedliche Berater bzw. Bewerter in Frage. In Deutschland wird der Mittelstand in Fragen der Bewertung i.a.R. durch Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaften begleitet. Dies kann dadurch belegt werden, dass das Transaktionsvolumen bei den großen Investmentbanken regelmäßig sehr hoch ist, die Anzahl der durchgeführten Transaktionen jedoch geringer ausfällt.
Verschiedene Unternehmenswertkonzeptionen
Es kann danach gefragt werden, welchen konkreten Zweck eine Unternehmensbewertung erfüllen soll. Hierzu kann die Lehre der Unternehmensbewertung auf einen langen und kontroversen Entwicklungsprozess zurückblicken.
Objektive Bewertungslehre
In den 1950er Jahren vertrat man die Auffassung, dass die Unternehmensbewertung die Ermittlung sog. „objektiver Werte“ zum Gegenstand haben sollte. Die objektive Bewertungslehre versucht einen einzigen, dem Unternehmen innewohnenden Wert zu ermitteln. Es handelt sich um eine für jedermann gültige Größe. Daraus folgt, dass sämtliche subjektiven Aspekte bei der Wertermittlung außer Betracht gelassen werden. Insbesondere wird nicht berücksichtigt, dass zwei Kaufinteressenten aufgrund unterschiedlicher Verwertungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem zu kaufenden Unternehmen, zu anderen Unternehmenswerten gelangen könnten. In der logischen Konsequenz dieses Denkens kamen im Rahmen der Wertermittlung v.a. die sog. Substanzwertverfahren zum Einsatz.
Subjektive Bewertungslehre
Als Reaktion auf die Kritik an dem o.g. und vielfach als zu starr betrachteten Vorgehen, etablierte sich in den 1960er Jahren die „subjektive Bewertungslehre“. Von nun an sollten Bewertungen stets „subjektbezogen“ sein. Es wurde erkannt, dass für jedes Bewertungssubjekt das Unternehmen einen eigenen Wert aufweist. Es wurde explizit im Bewertungsprozess berücksichtigt, dass zwei verschiedene Bewertungssubjekte aufgrund einer unterschiedlichen Einstellung hinsichtlich der Zukunftserwartungen, des Risikos und der Zeit sowie einer unterschiedlichen Ausstattung mit Alternativanlagen und Strategiealternativen, zu einem voneinander abweichenden Unternehmenswert kommen können. Folgerichtig kam im Rahmen der Wertermittlung das Ertragswertverfahren zur Anwendung.
Funktionale Bewertungslehre
In Folge der ständigen und kontroversen Auseinandersetzungen der Vertreter der objektiven und subjektiven Bewertungslehre über die „wahre Wertkonzeption“, entwickelte sich in den 1970er Jahren die sog. funktionale Bewertungslehre. Sie wird auch als Kölner Funktionenlehre bzw. als Kölner Schule der Unternehmensbewertung bezeichnet, da sie an der Universität zu Köln, hauptsächlich von Münstermann, Sieben, Busse von Colbe und Matschke entworfen wurde.
Der wesentliche Vorteil dieser Wertkonzeption liegt darin, dass hier Elemente und Ansichten der beiden anderen Bewertungslehren kombiniert werden. Dabei erfolgt dies stets unter dem Aspekt der Subjektbezogenheit. Nach der funktionalen Bewertungslehre gibt es stets einen konkreten Bewertungszweck, in dessen Folge der Bewerter nach der jeweiligen Bewertungsfunktion fragen muss, die er dabei einnimmt. Darauf folgend ist dann die Frage zu beantworten, mit welchem Bewertungskonzept der Unternehmenswert ermittelt wird. Es können sog. Haupt- und Nebenfunktionen unterschieden werden.
Hauptfunktionen
Beratungsfunktion
Die Beratungsfunktion hat die Unterstützung (Beratung) eines Bewertungssubjekts im Rahmen einer Kauf- bzw. Verkaufstransaktion zum Gegenstand. Es geht darum, den sog. „subjetiven Grenzpreis“ für ein konkretes Bewertungssubjekt zu ermitteln. Es geht darum, einen sog. Entscheidungswert festzustellen. Dies ist wichtig, um die Grenze der eigenen Konzessionsbereitschaft zu kennen. Dieser Grenzwert ist somit auf das Entscheidungsfeld und die Präferenzen eines bestimmten Subjekts bezogen. Er darf in Verhandlungen, deren Ergebnis der Kauf oder Verkauf des zu bewertenden Objekts ist, nicht verletzt werden.
Hinsichtlich des Bewertungskonzepts ist hier auf den Ertragswert abzustellen. Der Substanzwert ist nicht zielführend, da er die gebotene Subjektbezogenheit bei der Wertermittlung vernachlässigt.
Vermittlungsfunktion
Als Vermittler tritt der Bewerter immer dann auf, wenn sich zwei Bewertungssubjekte (z.B. Käufer und Verkäufer) nicht einigen können. Es besteht also eine Konfliktsituation. Es ist dann ein sog. Arbitriumwert (= Schiedswert, Einigungswert) zu bestimmen. Dieser kann aber immer nur im Überschneidungsbereich der Entscheidungswerte liegen, wenn er von allen Seiten als akzeptabel empfunden werden soll.
Also Bewertungskonzepte kommt auch hier das Ertragswertverfahren zur Anwendung. Es geht um die Ermittlung eines Ertragswerts zwischen zwei unterschiedlichen Ertragswerten.
Argumentationsfunktion
Hier hat der Bewerter die Aufgabe, dem Bewertungssubjekt einen Wert an die Hand zu geben, mit dem er in die Verhandlungen starten kann. Regelmäßig wird der Preis für ein Unternehmen von den anfänglichen Vorstellungen der Beteiligten abweichen und sich durch einen Verhandlungsprozess ergeben. Es kommt hierbei also darauf an, einen Wert zu ermitteln, der aus Sicht des jeweiligen Bewertungssubjekts angemessen und zielführend ist.
Als Wertkonzeption kommen hier sowohl der Ertragswert als auch der Substanzwert in Frage.
Nebenfunktionen
Informationsfunktion
Hier geht es darum, durch die Bewertung Informationen über das jeweilige Bewertungsobjekt zu erlangen. Dies kann in Rahmen einer Vielzahl von Anlässen erfolgen. So etwa der Kreditwürdigkeitsprüfung.
Steuerbemessungsfunktion
Hierbei steht die Ermittlung von Steuerbemessungsgrundlagen im Vordergrund.
Marktorientierte Bewertungslehre
Seit den 1990er Jahren setzen sich vermehrt sog. „marktorientierte“ Bewertungsverfahren durch. Die Überlegung hierbei ist, dass eine Bewertungssituation nicht nur durch die Beteiligten Parteien charakterisiert ist. Vielmehr soll die „wahre Wertfindung“ dadurch erreicht werden, dass sehr viele Bewertungsobjekte und -subjekte in den Bewertungsprozess einbezogen werden. Dies erfolgt über die kapitalmarkttheoretische Fundierung der Bewertungsverfahren. Hierzu werden explizit Erkenntnisse der Portfolio- und Kapitalmarkttheorie sowie Forschungserkenntnisse auf dem Gebiet der Finanzierungstheorie integriert. Es geht letztlich darum, einen Unternehmenswert zu ermitteln, der durch „alle“ Teilnehmer an den Kapitalmärkten bestätigt ist bzw. wird.
Als Bewertungsverfahren kommen hier vornehmlich die sog. Discounted Cash Flow-Verfahren zum Einsatz.
Bewertungsverfahren
* Substanzwertverfahren – sie ermitteln den Wert aus der vorhandenen Substanz (Anlagen, Gebäude u. ä. m.)
* Liquidationswertverfahren – sie ermitteln den Wert aus der vorhandenen Substanz (Anlagen, Gebäude u. ä. m.), aber unter der Prämisse, dass das Unternehmen sofort liquidiert wird
* Ertragswertverfahren – sie ermitteln den Wert aus den zukünftigen Erfolgen des Unternehmens, hierunter zählen
* Diskontierung zukünftiger Gewinne. Bei der Ermittlung des Gewinns kann die Art der Rechnungslegung einen entscheidenden Einfluss auf die Wertfindung haben (vgl. IFRS oder HGB).
* Diskontierung zukünftiger Zahlungsüberschüsse (Entweder aus dem externen Rechnungswesen indirekt ermittelt Cash Flows, oder aus der Finanzplanung direkt ermittelt und dann abgezinst Discounted Cash Flows oder Discounted Cash base. Bei der indirekten Ermittlung des Cash flows kann die Art der Rechnungslegung einen entscheidenden Einfluss auf die Wertfindung haben (vgl. IFRS oder HGB).
* Kombinationswertverfahren: Gemischtes Ertrags- und Substanzbewertungsverfahren, z. B. das Übergewinn- oder Mittelwertverfahren.
* Realoptionsansätze – sie ermitteln mit Hilfe der Optionstheorie (Black–Scholes–Modell, Cox-Ross–Rubinstein–Modell) den Wert unter Unsicherheit
* Totalmodelle (z. B. Zustandsgrenzpreismodelle) – sie versuchen unter Berücksichtigung aller Interdependenzen den Wert als Grenzpreis (Entscheidungswert) der eigenen Konzessionsbereitschaft (siehe auch Konzession) zu ermitteln
unter Sicherheit
und unter Unsicherheit
* Multiplikatormethode (bei Fusionen und Übernahmen)
* Mittelwertmethode (für spezielle Mittelwertbildungen als Berliner Verfahren, Stuttgarter Verfahren oder Schweizer Verfahren bekannt)
* Methode Schnettler (für unrentable Unternehmen begrenzt verwendbar)
Theoretische Herangehensweise
In der (theoretischen) Betriebswirtschaftslehre, insbesondere in der Lehre über Finanzierung und Investition wird
- der Brutto-Marktwert eines Unternehmens als die Summe der Marktwerte des durch dieses Unternehmen emittierten Finanzierungstitel definiert.
- der Brutto-Marktwert eines Unternehmens auch der Wert des Zahlungsstroms an das Unternehmen abzüglich des Werts des Zahlungsstroms an den Fiskus (Steuern) und abzüglich des Werts des Zahlungsstroms der Insolvenzkosten wegen definiert. In diesem Fall sind die Zahlungsströme typischerweise unsichere Variablen.
- der Netto-Marktwert eines Unternehmens als sein Brutto-Marktwert abzüglich einer für das Halten des Titels getätigten Auszahlung (bei Primärkapitalmarkt: Anfangsauszahlung) definiert.
Weil der Brutto-Marktwert eines Unternehmens auch über zukünftige und damit unsichere Ein- und Auszahlungen definiert ist, ist der Marktwert dieses Unternehmens abhängig vom Betrachter, insbesondere seiner aktuellen Zeit und seinen Informationen über eben diese Ein- und Auszahlungen.
- Würdigung
Die erste Definition ist in der Praxis bestenfalls unpräzise, da sie davon ausgeht, dass selbst bei schlagartigem Verkaufsangebot dieser Finanzierungstitel der Marktwert des Unternehmens nicht fällt. Typischerweise sinkt in der Realität z. B. ein Aktienkurs eines Unternehmens, wenn viele entsprechende Aktien in kurzer Zeit verkauft werden.
- Voraussetzungen
Aus diesem Grund wird ein wie unter erstens definierter Marktwert nur unter weiteren Bedingungen überhaupt als definierbar angesehen, nämlich wenn
- die Spanning-Bedingung und
- die Competitivity-Bedingung
gelten.
Ablauf und Inhalt einer Unternehmensbewertung durch B4market.net-Analysten
Ablauf
- Der Kunde hat Interesse und nimmt Kontakt mit B4market.net auf.
- Es kommt zur Erstbesprechung
- In der Erstbesprechung werden Gründe, Möglichkeiten und Erfolgsaussichten abgeklärt. Sollte sich hier ergeben, daß eine Bewertung nicht sinnvoll ist, kann abgebrochen werden. Für den Kunden entstehen nur die Kosten der Erstbesprechung.
- Die Bewertung erscheint sinnvoll: Es wird gemeinsam entschieden, welches Verfahren am besten geeignet ist, und der endgültige Auftrag wird erteilt. Dem Kunden wird eine Checkliste überreicht, woraus er ersieht, welche Unterlagen für die Datenerfassung bereitstehen müssen.
- Die Vorbereitung dieser Unterlagen kann den Erfassungszeitraum wesentlich verkürzen. Eine Übersicht über die Checkliste befindet sich in der Anlage.
- Unterlagen, Daten und Informationen werden vor Ort beim Kunden erhoben.
- Die Auswertung erfolgt bei der Bewertungsgesellschaft.
- Nach der Bewertung kommt es anhand der Ergebnisse zu einer Abschlußbesprechung wobei hier noch Korrekturen und Ergänzungen vorgenommen werden können.
Bewertung
Der Kunde erhält ein vollständiges Bewertungsgutachten – je nach Bewertungsmethode und Firmengröße zwischen ca. 12 und 100 Seiten zuzüglich Anlagen, das als Grundlage für Verkaufsverhandlungen, Abfindungen und Austritte von Gesellschaftern oder Aufnahme von Neugesellschaftern dient.
Die Informationsaufnahme hierfür erfolgt über eine Due Diligence-Checkliste, die dem Gutachten als Anlage beigefügt wird.
Kosten eine Unternehmensbewertung durch B4market.net-Analysten
Die Kosten für eine Unternehmensbewertung hängen von verschiedenen Faktoren ab und variieren deshalb z.T. deutlich. Nachfolgende Schematisierung kann jedoch Anhaltspunkte für den Kostenansatz geben.
Bei einem einfachen Verfahren
* Besprechung vor Ort ½ Tag
* Auswertung je nach Firmengröße 1–3 Tage
* Abschlußbesprechung ½ Tag
Je nach Problematik und Menge der auszuwertenden Daten kann die Abschlußbesprechung evtl. auch telefonisch erfolgen. Die Mindestgebühr würde dann bei 1½ Tagessätzen zzgl. Spesen und Fahrtkosten liegen.
Zur Besprechung vor Ort sollten folgende Daten bereitstehen:
* Bilanzen der letzten 3 Jahre
* aktuelle Buchhaltungsauswertungen
* Zahlen über Auftragsbestand und Auftragsentwicklung
* Darstellung der Organisation
* Darstellung des Marktes sowie der Stärken und Schwächen der eigenen Firma
* Einschätzung der Marktentwicklung und der eigenen Möglichkeiten im Markt
* Darstellung der Marketing- und Verkaufsstrategie
Bei einem komplexen Verfahren
Die Kosten bei komplexen Verfahren können im voraus nur geschätzt werden. Der Aufwand richtet sich hier nach dem Umfang der zu erfassenden Daten, die sich überwiegend aus der Firmengröße und dem Wirtschaftsbereich ergeben, in dem das Unternehmen tätig ist.
Als Anhaltspunkt für die ungefähren Kosten dient das folgende Schema. Die Kosten richten sich dabei nach den Arbeitstagen, die zur Erstellung benötigt werden. In der Tabelle sind Richtwerte angegeben, die allerdings je nach firmenspezifischen Umfang nach oben oder unten abweichen können.
Ablaufschritte
Einstufung Vorbesprechung Daten- und Informationserfassung Auswertung Schluß-
besprechung Summe
(Tage)
Größe des Unternehmens | Vorbesprechung | Informationsgewinnung | Auswertung | Besprechung | Gesamtsumme |
Großes Unternehmen | 1 | 3-6 | 4-5 | 1 | 7-12 |
Mittleres Unternehmen | 1 | 2-4 | 2-3 | 1 | 5-9 |
Kleines Unternehmen | 1 | 1-3 | 1-2 | 1 | 3-6 |
Diese Zahlen können als grobe Richtlinie zur Einschätzung der Kosten dienen. Eine genauere Abschätzung läßt sich erst nach einem Überblick über Umfang der zu erfassenden Daten geben. In der Regel wird dies am Ende einer Vorbesprechung erfolgen.
Die Firmengrößen werden wie folgt eingestuft:
Bilanzsumme | Umsatz | Mitarbeiter | Bilanzsumme |
Kleine Unternehmen | bis 7 Mio Euro | 50 | bis 3 Mio Euro |
Mittlere Unternehmen | von 7 Mio – 30 Mio Euro | 50-250 | ab 3 Mio – 15 Mio Euro |
Große Unternehmen | über 30 Mio Euro | über 250 | über 15 Mio Euro |
Diese Einteilung richtet sich nach den Größenmerkmalen des § 267 HGB. Voraussetzung ist die Erfüllung von mindestens 2 von 3 Merkmalen.